RS VwGH Erkenntnis 1997/03/18 96/08/0145

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Rechtssatz

Die Nichtinskription während eines Semesters bei aufrechter Immatrikulation ändert nichts an der Eigenschaft eines "ordentlichen Hörers an einer Hochschule" iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG.

Im RIS seit
18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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