RS Vwgh 1997/3/19 97/11/0012

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

WehrG 1990 §36a Abs1 Z2;
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0399 2

Stammrechtssatz

Hat der Zivildienstpflichtige (der Wehrpflichtige) bereits vor der Erfüllung der ihn treffenden Dienstleistungspflicht seine berufliche Existenz zu verwirklichen begonnen, so liegt eine Verletzung der Harmonisierungspflicht auch dann vor, wenn es sich bei der aufgenommenen Tätigkeit um eine besonders günstige berufliche Chance gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110012.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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