RS Vwgh 1997/3/21 96/02/0609

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Veröffentlicht am 21.03.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art140 Abs7;
StVO 1960 §99 Abs6 litc idF 1960/159;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Mit E 5.12.1996, G 9/96 ua, stellte der VfGH ua fest, daß in § 99 Abs 6 lit c StVO idF vor der 19ten StVO-Nov, BGBl 1994/518, die Wortfolge "in Abs 2, 3 oder 4 bezeichnete" verfassungswidrig gewesen sei. Durch diese Feststellung ist dem angefochtenen Bescheid die rechtliche Grundlage entzogen. Die unter Berücksichtigung der als verfassungswidrig festgestellten Wortfolge erfolgte Bestrafung des Beschwerdeführers erweist sich daher als inhaltlich rechtswidrig.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996020609.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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