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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/19/0618Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/07/11 95/18/0656 1Stammrechtssatz
Voraussetzung für das Bestehen einer Pflichtversicherung des Fremden als geschäftsführendem Gesellschafter einer GmbH ist die Mitgliedschaft dieser GmbH in einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft, damit also die Berechtigung der GmbH zum Betrieb eines der in § 3 Abs 2 HKG genannten Unternehmen (Hinweis E 26.3.1996, 95/19/286; hier: der Fremde hat im Verwaltungsverfahren weder vorgebracht noch nachgewiesen, daß der GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter er ist, eine entsprechende Berechtigung zukommt, daher kein Nachweis für das Bestehen eines alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutzes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995190617.X04Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009