RS Vwgh 1997/3/24 96/19/3672

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Veröffentlicht am 24.03.1997
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §24 Abs2;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §46;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/3673

Rechtssatz

Der Argumentation des Antragstellers kann im vorliegenden Fall nicht gefolgt werden, wonach in der Judikatur des VwGH hinsichtlich mangelhaft erfüllter Mängelbehebungsaufträge ein unvorhergesehenes Ereignis iSd § 46 VwGG erblickt werden könnte. Bei genauem Studium des Mängelbehebungsauftrages vor dem Hintergrund des VwGG und der ständigen Rechtsprechung war die Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde bei Nichterfüllung des Auftrages gemäß § 34 Abs 2 VwGG sowohl vorhersehbar als auch - durch eine dem Auftrag entsprechende Mängelbehebung - abwendbar.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996193672.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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