RS Vwgh 1997/4/9 96/01/0513

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Veröffentlicht am 09.04.1997
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/22 93/01/1255 2 (hier: die Geburt eines Kindes des Einbürgerungswerbers, das dieselbe Staatsbürgerschaft wie dieser besitzt, ist nicht besonders berücksichtigungswürdig)

Stammrechtssatz

§ 10 Abs 1 Z 1 StbG 1985 liegt der Gedanke zugrunde, daß nur ein langjähriger inländischer Wohnsitz hinreichend Gewähr bietet, daß sich der Fremde in Österreich assimiliert hat, und davon nun "aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen" abgesehen werden kann. In diesem Sinne kommt eine Ausnahme vom Regelfall auch nicht schon dann in Betracht, wenn ein "berücksichtigungswürdiger Grund", davon abzugehen, gegeben ist, sondern es muß sich hiebei um einen "BESONDERS" berücksichtigungswürdigen Grund handeln (Hinweis E 15.6.1988, 86/01/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010513.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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