RS Vwgh 1997/4/15 93/14/0080

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Veröffentlicht am 15.04.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

FinStrG §89 Abs4;
KWG 1979 §23 Abs1;
KWG 1979 §23 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/14/0112 2

Stammrechtssatz

Bei der Durchbrechung des Bankgeheimnisses kommt es nicht darauf an, ob der Geheimnisherr Beschuldigter oder Nebenbeteiligter des Verfahrens ist. Allerdings muß die Kenntnis dessen, was die Finanzstrafbehörde durch die Durchbrechung des Bankgeheimnisses erfährt, für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein können. Es ist zu beurteilen, ob die Kenntnis der als Bankgeheimnis zu wahrenden Tatsachen, Vorgänge oder Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Finanzstrafverfahren steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140080.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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