RS Vwgh 1997/4/16 93/12/0196

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §56;
GehG 1956 §12 Abs9;
GehG 1956 §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/12/0163 E 19. November 1984 VwSlg 11586 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Aus der Bestimmung des § 12 Abs. 9 GehG 1956 lässt sich nicht ableiten, dass einem die Feststellung ändernden Bescheid rückwirkende Kraft zukommen soll. Dies gilt auch für die Bestimmung des § 8 Abs. 1 GehG 1956.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993120196.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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