RS Vwgh 1997/4/16 97/21/0065

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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E6J
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

61995CJ0171 Recep Tetik VORAB;
VwGG §38a;
VwGG §45 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die im konkreten Fall mit dem Wiederaufnahmeantrag verbundene Vorlage eines Schreibens der Europäischen Kommission, in dem es für angebracht erachtet wird, wenn eine Vorabentscheidung des EuGH zu einer bestimmten Frage (hier: ob türkische Arbeitnehmer ein Recht auf Familiennachzug geltend machen können) beantragt würde und der Hinweis auf ein bestimmtes Urteil des EuGH (hier: Urteil EuGH 23.1.1997, C 171/1995 - Recep Tebik) stellen keinen Wiederaufnahmegrund iSd § 45 VwGG dar.

Gerichtsentscheidung

EuGH 695J0171 Recep Tetik VORAB;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997210065.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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