RS Vwgh 1997/4/16 94/12/0341

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §229;
BDG 1979 §3 Abs1;
GehG 1956 §12a;
GehG 1956 §82a idF 1994/665;
GehG 1956 §82c idF 1994/665;
GehG 1956 §82d idF 1989/344;

Rechtssatz

Eine "Veränderung der Einstufung", nämlich von der Verwendungsgruppe PT 3 in die Verwendungsgruppe PT 2, bedarf einer Überstellung (§ 12a GehG) und damit einer Ernennung, also eines konstitutiven Verwaltungsaktes. Der Umstand allein, daß ein Beamter der Verwendungsgruppe PT 3 dauernd auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 2 verwendet wird, macht dieses - zwingende - Erfordernis der Ernennung nicht überflüssig, wie sich auch beispielsweise klar aus § 82d GehG ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994120341.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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