RS Vwgh 1997/4/18 96/16/0043

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Veröffentlicht am 18.04.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §361;
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH fehlt es mehreren späteren Erwerbern an der Bauherreneigenschaft immer schon dann, wenn im Zeitpunkt der maßgeblichen Beschlußfassungen noch nicht alle Interessenten Miteigentümer waren (Hinweis E 30.5.1994, 93/16/0095, 93/16/0096); bloße Interessenten, die noch nicht einmal einen Übereignungsanspruch erworben haben, sind nicht als Bauherren anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160043.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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