RS Vwgh 1997/4/18 97/16/0059

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Veröffentlicht am 18.04.1997
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0603/54 B 24. April 1954 RS 1(hier: Die versäumte Verfahrenshandlung, wie vom VwGH aufgetragen, das Recht bestimmt zu bezeichnen, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet, wurde auch im Zuge des Wiedereinsetzungsantrages nicht nachgeholt).

Stammrechtssatz

Zur bestimmten Bezeichnung des Rechtes, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet, genügt es nicht, einige Bestimmungen des betreffenden Gesetzes (hier des interalliierten Kontrollabkommens für Österreich) ziffernmäßig ohne irgendwelche dazugehörige Rechtsausführungen aufzuzählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160059.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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