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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0603/54 B 24. April 1954 RS 1(hier: Die versäumte Verfahrenshandlung, wie vom VwGH aufgetragen, das Recht bestimmt zu bezeichnen, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet, wurde auch im Zuge des Wiedereinsetzungsantrages nicht nachgeholt).Stammrechtssatz
Zur bestimmten Bezeichnung des Rechtes, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet, genügt es nicht, einige Bestimmungen des betreffenden Gesetzes (hier des interalliierten Kontrollabkommens für Österreich) ziffernmäßig ohne irgendwelche dazugehörige Rechtsausführungen aufzuzählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160059.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011