RS Vwgh 1997/4/18 96/16/0094

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Veröffentlicht am 18.04.1997
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Rechtssatz

Ein Erwerbsvorgang ist der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, wenn das erworbene Grundstück nicht innerhalb der Frist des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 überwiegend dem begünstigten Zweck zugeführt wird (Hinweis E 30.8.1995, 94/16/0299; E 27.10.1983, 82/16/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160094.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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