RS Vwgh 1997/4/21 96/17/0488

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Veröffentlicht am 21.04.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1989 §2 Abs1;
GSpG 1989 §3;
GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;
VStG §1 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Das "Inaussichtstellen" von vermögensrechtlichen Gegenleistungen kann auch in Form eines Realoffertes durch Aufstellen eines Automaten geschehen, nach dessen äußeren Erscheinungsbild der Spieler berechtigterweise erwarten kann, er werde für seine vermögensrechtliche Leistung im Falle seines Gewinnes eine vermögensrechtliche Gegenleistung erhalten. Es kann nicht ernstlich angenommen werden, daß Spieler vor Durchführung eines Spieles an diesem Automaten einen Einsatz (hier: S 50,--) leisten, um an einem bloß zufallsabhängigen Spiel teilzunehmen, bei dem unabhängig vom Spielergebnis eine Gewinnauszahlung nicht erfolgt. Die Interpretation des § 2 Abs 1 GSpG 1989 durch den VwGH verstößt daher nicht gegen das Verbot einer ausdehnenden Interpretation in malam partem.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Inaussichtstellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170488.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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