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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/17/0379 E 15. Mai 2000Rechtssatz
§ 48 Abs 2 VwGG bietet keine Möglichkeit, Kosten in der Höhe des Vielfachen des Pauschbetrages zuzusprechen, wenn nur ein Bescheid der belangten Behörde angefochten wurde; über wieviele Bescheide der Unterbehörde dieser abgesprochen hat, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich (Hinweis B VS 3.10.1966, 1731/65, VwSlg 3506 F/1966).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995170132.X04Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2011