RS Vwgh 1997/4/21 92/17/0232

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Veröffentlicht am 21.04.1997
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L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236;
BAO §250 Abs1;
BAO §289;
LAO NÖ 1977 §183;
LAO NÖ 1977 §195;
LAO NÖ 1977 §213;

Rechtssatz

Bekämpft die Partei einen prozentmäßig festgesetzten Nachlaß (§ 183 NÖ LAO 1977), so ist Gegenstand des Berufungsverfahrens die Frage der Nachlaßgewährung als solche, nicht aber bloß die Frage, ob ein über den bereits festgesetzten Prozentsatz hinausgehender Nachlaß gewährt werden kann. Verfahrensgegenstand im konkreten Berufungsverfahren war daher die Frage des Nachlasses für das gegenständliche Kalenderjahr und nicht (allein) die Frage, ob der Nachlaß mit mehr als 50 Prozent festgesetzt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1992170232.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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