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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §59 Abs2;Rechtssatz
Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Verhältnisse iSd § 59 Abs 2 ASVG kann sich etwa daraus ergeben, daß zur Aufbringung der Mittel für die Entrichtung der Verzugszinsen ein Kredit aufgenommen werden mußte, dessen Rückzahlung zu einer wirtschaftlichen Gefährdung führen könnte, oder daß wegen der Bezahlung der Zinsen die hiefür aufgewendeten Mittel in anderer Weise, etwa zur Tilgung anderer Schulden oder für betriebsnotwendige Investitionen nicht eingesetz werden könnten und daraus eine wirtschaftliche Gefährdung erwachsen ist oder erwachsen könnte (Hinweis E 20.5.1987, 87/08/0037, E 22.9.1988, 88/08/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080243.X03Im RIS seit
20.11.2000