RS Vwgh 1997/4/22 97/04/0001

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §39 Abs2;

Rechtssatz

Die im § 39 Abs 2 erster Satz GewO 1994 genannten Anforderungen müssen von ALLEN Geschäftsführern erfüllt werden. Darüberhinaus haben jene gewerbrechtlichen Geschäftsführer, die für eine juristische Person und für die Ausübung eines Gewerbes, für das die Erbringung eines Befähigungnachweises vorgeschrieben ist, bestellt werden sollen, die in § 39 Abs 2 zweiter Satz Z 1 und 2 GewO 1994 genannten Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040001.X01

Im RIS seit

09.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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