RS Vwgh 1997/4/24 95/06/0132

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Veröffentlicht am 24.04.1997
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §828;
ABGB §833;
AVG §59 Abs1;
AVG §8;
BauO Tir 1989 §44;
BauRallg;

Rechtssatz

Demjenigen, an den ein verwaltungspolizeilicher Auftrag zu richten gewesen wäre, kommt in dem Verfahren zur Erlassung eines Auftrages an jemanden anderen keine Parteistellung zu (Hinweis E 26.4.1994, 94/05/0075, und E 29.8.1996, 96/06/0175).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchBaurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995060132.X03

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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