RS Vwgh 1997/4/24 94/15/0015

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Veröffentlicht am 24.04.1997
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Index

L65503 Fischerei Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §48a Abs4 litb;
FischereiG NÖ 1988 §53 Abs3;
FischereiG NÖ 1988 §58 Abs1 Z22;

Rechtssatz

§ 53 Abs 3 NÖ FischereiG 1988 indiziert das zwingende öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der für die Festsetzung des Revierbeitrages erforderlichen Daten an den Fischereiverband.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994150015.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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