RS Vwgh 1997/4/25 97/02/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Ein Erfahrungssatz, daß man einer Aufforderung zur Ablegung der Atemluftprobe nicht nachkommen wolle, würde schon bei der ersten Aufforderung zum Ausdruck gebracht, weshalb es nicht zu mehreren Aufforderungen kommen könne, besteht nicht.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020050.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten