RS Vwgh 1997/4/29 96/05/0282

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal des klar abzugrenzenden Bereiches im § 9 Abs 4 VStG muß schon beim Nachweis der Zustimmung des verantwortlichen Beauftragten vorgelegen haben und darf nicht erst während des anhängigen Strafverfahrens - durch Klarstellung im Rahmen des Beweisverfahrens - entscheidend ergänzt werden (Hinweis E 24.2.1995, 94/09/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996050282.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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