RS Vwgh 1997/5/6 97/18/0235

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Veröffentlicht am 06.05.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
FrG 1997;
KFG 1967 §64 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Beschwerdehinweis (der Fremde wendet sich gegen die Qualifizierung seiner Verstöße gegen § 64 Abs 1 KFG als schwerwiegende Verwaltungsübertretungen iSd § 18 Abs 2 Z 2 FrG 1993) auf den "Willen des historischen Gesetzgebers" - verwiesen wird dazu auf den Entwurf eines FrG 1997 -, demzufolge ein Verstoß gegen § 64 Abs 1 KFG "nicht zur Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 18 Abs 2 FrG geeignet erscheint", geht deshalb fehl, weil Maßstab für die Rechtmäßigkeitsprüfung des angefochtenen Bescheides insoweit ausschließlich das derzeit in Kraft stehende FrG 1993 und nicht der Entwurf für eine Neuregelung dieser Materie ist.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997180235.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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