RS Vwgh 1997/5/14 97/03/0022

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Veröffentlicht am 14.05.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs3;
GewO 1994 §87 Abs1 Z2;

Rechtssatz

§ 13 Abs 3 GewO 1994 stellt tatbestandsmäßig auf die Eröffnung des Konkurses ab. Der Beendigung des Konkursverfahrens kommt keine Entscheidungsrelevanz zu (Hinweis: E 25.9.1990, 90/04/0034).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997030022.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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