RS Vwgh 1997/5/14 97/07/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1997
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §1053;
ABGB §297;
ABGB §353;
ABGB §417;
WRG 1959 §22 Abs1;

Rechtssatz

Die zwingende Bestimmung des § 297 ABGB kann durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschaltet werden (hier: Eine Vereinbarung, wonach bei Verkauf der Liegenschaft das Eigentum an der darauf befindlichen Betriebsanlage - hier:

Wasserkraftanlage, die weder aufgrund eines Baurechts noch als Superädifikat errichtet wurde - beim Verkäufer verbleiben soll, ist rechtlich irrelevant).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070012.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten