RS Vwgh 1997/5/14 95/03/0083

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Veröffentlicht am 14.05.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs10;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Ein den Erfordernissen des § 44a VStG nicht entsprechender Alternativvorwurf ist unzulässig (Hinweis E 28.10.1987, 86/03/0131; hier: Dagegen hat die belBeh durch Eleminierung der Wortfolge "nicht mitgeführt" im erstinstanzlichen Straferkenntnis nicht verstoßen; daß der Alternativvorwurf in der Verfolgungshandlung mitenthalten war, verletzt den Besch nicht in seinen Rechten).

Schlagworte

Mängel im Spruch Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995030083.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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