RS Vfgh 1995/11/27 B3376/95, G1370/95

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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Index

20 Privatrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
ABGB §273

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags mangels Legitimation; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; kein Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes

Rechtssatz

Es ist offensichtlich, daß der bekämpfte §273 ABGB, der die Bestellung eines Sachwalters zum Gegenstand hat, nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreifen kann.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B3376.1995

Dokumentnummer

JFR_10048873_95B03376_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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