RS Vwgh 1997/5/16 97/11/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.1997
beobachten
merken

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §23;
ARG 1984 §24;
AZG §24;
AZG §25;
BäckAG 1996 §18;
KJBG 1987 §27;

Rechtssatz

Ist eine Publikation durch Aushang (hier: gem § 25 AZG) vorgeschrieben, so können fehlende Aushänge nicht durch aufgelegte Mappen ersetzt werden - anders als im umgekehrten Fall von Aushang statt Auflage (Hinweis E 15.12.1992, 88/08/0192).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110028.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten