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L94406 Krankenanstalt Spital SteiermarkNorm
AVG §45 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/03/19 93/11/0274 3Stammrechtssatz
Eine im Verhältnis zur Zahl der Behandlungsfälle zu geringe Anzahl niedergelassener Zahnbehandler führt notwendig zu längeren Wartezeiten. Diese sind daher der entscheidende Indikator für die Beurteilung der Bedarfsfrage (hier: eine Wartezeit von mehr als zwei Wochen bei etwa der Hälfte der niedergelassenen Zahnärzte weist deutlich auf ein Versorgungsdefizit hin).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110342.X02Im RIS seit
22.05.2001