RS Vwgh 1997/5/16 96/11/0342

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Veröffentlicht am 16.05.1997
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Index

L94406 Krankenanstalt Spital Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
KAG Stmk 1957 §3 Abs5;
KAG Stmk 1957 §5a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/19 93/11/0274 3

Stammrechtssatz

Eine im Verhältnis zur Zahl der Behandlungsfälle zu geringe Anzahl niedergelassener Zahnbehandler führt notwendig zu längeren Wartezeiten. Diese sind daher der entscheidende Indikator für die Beurteilung der Bedarfsfrage (hier: eine Wartezeit von mehr als zwei Wochen bei etwa der Hälfte der niedergelassenen Zahnärzte weist deutlich auf ein Versorgungsdefizit hin).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110342.X02

Im RIS seit

22.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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