RS Vwgh 1997/5/21 95/19/0817

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Veröffentlicht am 21.05.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
KFG 1967 §64 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/14 95/19/1109 2

Stammrechtssatz

Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne erforderliche Lenkerberechtigung zählt zu den am schwersten zu wertenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht (hier: Erheblichkeit dieses Umstandes iZm der Versagung einer Bewilligung gem § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 iVm § 10 Abs 1 Z 4 AufenthaltsG 1992).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995190817.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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