RS Vwgh 1997/5/21 96/14/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1997
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs2 lita;

Rechtssatz

Die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG kann auch durch die bloße Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen begangen werden, ohne daß besondere Handlungen zur Täuschung der Abgabenbehörde unternommen werden. Es bedarf daher zur Erfüllung des Tatbestandes keiner die Abgabenbehörde in Irrtum führender Handlungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140120.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten