Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs2 lita;Rechtssatz
Die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG kann auch durch die bloße Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen begangen werden, ohne daß besondere Handlungen zur Täuschung der Abgabenbehörde unternommen werden. Es bedarf daher zur Erfüllung des Tatbestandes keiner die Abgabenbehörde in Irrtum führender Handlungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140120.X01Im RIS seit
20.11.2000