RS Vwgh 1997/5/26 94/17/0409

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Veröffentlicht am 26.05.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26;
EStG 1988 §3;
GewStG §26 Abs2 idF 1988/403;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0410 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/17/0411 E 26. Mai 1997

Rechtssatz

§ 26 EStG 1988 regelt Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen. Es handelt sich dabei um nicht steuerbare Leistungen und nicht um steuerfreie Einkünfte. Daher können diese Leistungen nicht die nach § 26 Abs 2 GewStG von der Lohnsteuer befreiten Arbeitslöhne sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994170409.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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