RS Vwgh 1997/5/27 97/04/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1997
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §17 Abs1 Z1;
GewO 1994 §28 Abs1;

Rechtssatz

Fordert eine Befähigungsnachweisvorschrift Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einer praktischen Tätigkeit erworben wurden, so können diese nicht durch eine theoretische Ausbildung ersetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040019.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten