RS Vwgh 1997/5/28 97/12/0106

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

ABGB §7;
BDG 1979 §64;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/12/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0285 E 22. Juni 1987 VwSlg 12471 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat die Gewährung einer "Urlaubsentschädigung" für Beamte bewußt verneint, es liegt daher diesbezüglich eine echte, im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke nicht vor.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3Urlaubsentschädigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120106.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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