RS Vwgh 1997/5/30 95/02/0401

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Veröffentlicht am 30.05.1997
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1 Abs1;

Rechtssatz

Steht ein "Privatparkplatz" außerhalb der auf einer Zusatztafel genannten Dienstzeiten der Benützung für den allgemeinen Gebrauch offen, handelt es sich zumindest außerhalb der Dienstzeiten um eine Straße mit öffentlichem Verkehr iSd § 1 Abs 1 StVO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995020401.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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