RS Vwgh 1997/6/3 97/08/0047

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Veröffentlicht am 03.06.1997
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §33 Abs1;
AlVG 1977 §36 Abs1;
AlVG 1977 §6 Abs1;
ASVG §292;

Rechtssatz

Das System der Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich auf einen zeitlich befristeten Status ausgerichtet, in dem für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit eine bestimmte Existenzsicherung bis zum Neuantritt einer Beschäftigung gewährleistet werden soll. Die dauernde Absicherung durch soziale Transfers wird hingegen von anderen Versicherungsystemen bzw Versorgungssystemen geleistet, wie etwa der gesetzlichen Pensionsversicherung oder Unfallversicherung, teilweise auch der Sozialhilfe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997080047.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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