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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LMG 1975 §18 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Untersagung des Inverkehrbringens gem § 18 Abs 2 LMG 1975 - Daß Arzneimittel nur unter Beachtung der hiefür bestehenden besonderen Vorschriften in Verkehr gebracht werden dürfen, liegt im öff Gesundheitsinteresse (Hinweis E 4.9.1995, 94/10/0177, 0178). Auf die Frage, ob die Produkte tatsächlich geeignet sind, die Gesundheit zu gefährden, kommt es im vorliegenden Zusammenhang daher nicht an. Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG stehen somit zwingende öff Interessen entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997100013.A01Im RIS seit
20.11.2000