RS Vwgh 1997/6/10 96/07/0246

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Veröffentlicht am 10.06.1997
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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Niederösterreich
L82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich

Norm

AWG NÖ 1992 §27 Abs2;

Rechtssatz

Das NÖ AWG 1992 sieht keine Möglichkeit der Befreiung von der Verpflichtung zur Entrichtung der Abfallwirtschaftsgebühr und der Abfallwirtschaftsabgabe vor, und zwar auch dann nicht, wenn die Müllbehälter nicht oder nicht ständig benützt werden. § 27 Abs 2 dritter Satz NÖ AWG 1992 sieht vielmehr ausdrücklich vor, daß die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe auch in diesem Fall zu entrichten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070246.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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