RS Vwgh 1997/6/10 96/07/0106

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Veröffentlicht am 10.06.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
AVG §67c Abs4;
B-VG Art129a Abs1 Z2;

Beachte

Siehe jedoch: 96/02/0497 E 23. Februar 2001 RS 3;

Rechtssatz

Ein Akt unmittelbar verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt greift bis zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und allenfalls erforderlichen Aufhebung desselben in dem hiefür vorgesehenen Verwaltungsverfahren gegenüber einem zur Erhebung einer Beschwerde gem § 67a Abs 1 Z 2 AVG Befugten nicht in rechtswidriger Weise in subjektiv-öffentliche Rechte ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070106.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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