RS Vwgh 1997/6/24 93/14/0079

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

AlkAbgG §1 Abs1 Z1;
AlkAbgG §7 Abs3;

Rechtssatz

Bei den Lieferungen von alkoholischen Getränken an Unternehmer, die - wie Gastwirte, Weinhändler oder Lebensmittelhändler - üblicherweise alkoholische Getränke zur gewerblichen Weiterveräußerung erwerben, kann davon ausgegangen werden, daß die so erzielten Entgelte nicht der Alkoholabgabe unterliegen.

Schlagworte

Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140079.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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