RS Vwgh 1997/6/25 95/01/0160

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/16 94/19/0298 1

Stammrechtssatz

Die Wertung des Vorbringens des Asylwerbers durch die belangte Behörde als "standardisiertes", "abstraktes" und "unüberprüfbares" ist (hier) nicht nachvollziehbar und durfte auch deshalb nicht gegen die Glaubwürdigkeit des Asylwerbers verwendet werden, weil nicht festgestellt wurde, daß nähere Angaben über ein bestimmtes Beweisthema überhaupt erfolglos vom Asylwerber erfragt wurden (Hinweis E 27.1.1994, 92/01/1117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010160.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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