RS Vwgh 1997/6/25 93/15/0141

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §124;
BAO §125 Abs1;
BAO §125 Abs6;

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Führung von Büchern ergibt sich unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der vorhandenen Aufzeichnungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993150141.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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