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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §13 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/15/0116 E 23. November 2000 95/15/0118 E 23. November 2000Rechtssatz
Auch unter dem ausschlaggebenden Gesichtspunkt, daß in der Regel nur eine Mehrzahl von Verkäufen den Schluß auf das Vorliegen eines einem Kurswert ähnlichen Marktpreises der Gesellschaftsanteile mit einiger Sicherheit ermögliche, kann ein Veräußerungsvorgang mit dem Inhalt, daß ein Gesellschafter Anteile zugleich an mehrere Abnehmer verkauft, als (mehrere) "Verkäufe" iSd § 13 Abs 3 zweiter Satz BewG aufgefaßt werden (Hinweis E 20.1.1992, 90/15/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150117.X05Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011