RS Vwgh 1997/6/25 94/15/0118

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §27 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1387/77 E 26. März 1979 VwSlg 5365 F/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Schuldzinsen für Fremdmittel, die der Anschaffung einer Einkunftsquelle dienen, sind auch im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen Werbungskosten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994150118.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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