RS Vwgh 1997/6/25 95/15/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1997
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §13 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/15/0116 E 23. November 2000 95/15/0118 E 23. November 2000

Rechtssatz

Bei Ableitung des Wertes der Anteile aus Verkäufen kommt der Aufteilung des Wertes einer Liegenschaft auf den Bodenwert einerseits und auf den Gebäudewert andererseits keine Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150117.X10

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten