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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Das Gutachten eines Sachverständigen, das die Nichteignung des Bf zum Lenken von Kfz lediglich mit "Methadoneinnahme" begründet, entspricht nicht den an ein Gutachten zu stellenden Anforderungen. Es bleibt nämlich offen, ob nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand Methadoneinnahme schlechthin oder nur aufgrund der beim Betreffenden gegebenen Umstände (Menge, Gesundheitszustand, usw) die gesundheitliche Eignung einer Person zum Lenken von Kfz ausschließt, und - sollte letzteres zutreffen - ob die Voraussetzungen beim Bf gegeben sind.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997110035.X01Im RIS seit
12.06.2001