RS Vwgh 1997/6/26 96/16/0209

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §115;
FinStrG §31 Abs4 litb;
FinStrG §82;
FinStrG §83;

Rechtssatz

§ 31 Abs 4 lit b FinStrG spricht nicht von einem eingeleiteten, sondern von einem anhängigen Verfahren. Auch einem förmlich eingeleiteten Finanzstrafverfahren kann ohne weiteres ein Vorverfahren vorangehen (Hinweis E 28.6.1995, 95/16/0153).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160209.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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