RS Vwgh 1997/6/26 94/11/0340

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

20/03 Sachwalterschaft

Norm

UbG §3;
UbG §4;
UbG §5;
UbG §6;
UbG §7;
UbG §8;

Rechtssatz

Die materiellen Unterbringungvoraussetzungen des § 3 UbG müssen sowohl für eine Unterbringung auf Verlangen (§ 4 bis § 7 UbG) als auch für eine Unterbringung ohne Verlangen (§ 8 ff UbG) gegeben sein. Bei ihrem Fehlen darf eine Person auch nicht mit ihrem Willen in den geschlossenen Bereich einer Anstalt aufgenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994110340.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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