RS Vwgh 1997/6/26 97/11/0129

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Ein Aufforderungsbescheid gem § 75 Abs 2 KFG ist nicht deshalb rechtswidrig, weil darin die ärztliche Untersuchung nicht zu einem bestimmten Termin, sondern innerhalb einer bestimmten Frist angeordnet worden ist, obwohl während der Frist nicht jederzeit eine Untersuchung durch den Amtsarzt möglich war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110129.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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