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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §75 Abs2;Rechtssatz
Ein Aufforderungsbescheid gem § 75 Abs 2 KFG ist nicht deshalb rechtswidrig, weil darin die ärztliche Untersuchung nicht zu einem bestimmten Termin, sondern innerhalb einer bestimmten Frist angeordnet worden ist, obwohl während der Frist nicht jederzeit eine Untersuchung durch den Amtsarzt möglich war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997110129.X01Im RIS seit
19.03.2001