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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §2 Abs1;Rechtssatz
Zeiten bloßer Anwesenheit im Betrieb ohne Arbeitsverpflichtung zwecks Abwarten eines öffentlichen Verkehrsmittels sind keine Arbeitsunterbrechungen (im Gegensatz von den "kurzen Pausen zum Jausnen" udgl; Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0245, VwSlg 13264 A/1990) und daher auch keine Arbeitszeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997110067.X01Im RIS seit
20.11.2000