RS Vwgh 1997/6/26 97/11/0067

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §2 Abs1;

Rechtssatz

Zeiten bloßer Anwesenheit im Betrieb ohne Arbeitsverpflichtung zwecks Abwarten eines öffentlichen Verkehrsmittels sind keine Arbeitsunterbrechungen (im Gegensatz von den "kurzen Pausen zum Jausnen" udgl; Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0245, VwSlg 13264 A/1990) und daher auch keine Arbeitszeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110067.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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